Geringfügige Beschäftigung durch online-Arbeit – worauf achten?

Minijob

Eine geringfügige Beschäftigung liegt dann vor, wenn die Verdienstgrenzen im Monat nicht 450,00 Euro übersteigt. Dabei sind die jeweilige Anzahl der Arbeitseinsätze und auch die Arbeitszeit, die man jede Woche dafür aufwendet, unabhängig. Ebenso sind die Einnahmen allgemein versicherungsfrei. Oft wird ebenfalls eine geringfügige Beschäftigung als Nebenerwerb zum eigentlichen Hauptjob ausgeübt. Wer eine besondere Art in Heimarbeit sucht, findet allerlei Informationen zur Arbeit übers Internet. Doch wer im Internet Geld verdienen möchte, muss so einiges beachten.

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