Das Gehalt von einem Azubi ist zu Beginn alles andere als hoch. Je nach Bundesland und Art der Ausbildung kann es zu Unterschieden in Sachen Vergütung kommen. Meist aber reicht das Geld nicht aus, um sich bestimmte Sachen leisten zu können. Deswegen ziehen viele in Betracht neben ihrer Ausbildung einen Minijob anzunehmen. Auch die Prüfungsvorbereitung für Auszubildende kann einiges an Zeit nehmen. Was genau bei einem Minijob während der Ausbildung beachtet werden muss, soll der folgende Artikel zeigen.
Was ist ein Minijob?
Generell handelt es sich bei einem Minijob um eine Art Nebenjob, bei welcher der Azubi eine geringfügige Beschäftigung neben seiner eigentlichen Ausbildung nachgeht. Sie bringt in der Regel weniger Geld ein als vom Hauptberuf. Meist handelt es sich um typische Berufe wie: Nachhilfelehrer oder Kellnern.
Worauf gilt es als Azubi zu achten?
Natürlich dürfen die Azubis der Tätigkeit nur nachgehen, wenn sie vom Arbeitgeber auch erlaubt wird. Gerade bei Azubis kann sich ein Zweiteinkommen negativ auf die Höhe der Beihilfen auswirken. Dazu zählen Kindergeld oder Berufsaubsbildungsbeihilfe. Außerdem hat das Unternehmen das Recht den Minijob abzulehnen, falls sie Bedenken wegen der Leistungsfähigkeit haben. Des Weiteren sollten sich Azubis von Jobs entfernen, die in direktem Kontakt mit dem eigentlichen Ausbildungsbetrieb stehen.
Wie lange dürfen Azubis im Nebenjob arbeiten?
Wer über 15 aber noch keine 18 ist, gilt noch als Jugendlicher und darf maximal 40 Stunden in der Woche an 5 Tagen arbeiten. Als volljähriger Azubi gibt es mehr Flexibilität. Dort können insgesamt 48 Stunden an 6 Tagen gearbeitet werden. Die Einnahmen bei Minijobs bewegen sich bei etwa 450 Euro. Je mehr verdient wird, umso mehr wird an Steuern abgezogen. Es hat ebenfalls Auswirkung auf Beihilfen.
(Bildquelle: Pixabay.com – CC0 Public Domain)